Zu den Äußerungen der Bremer Sozialsenatorin Anja Stahmann, dass das neue Unterhaltsvorschussgesetz so schnell nicht machbar sei, erklärt die Bremer CDU-Bundestagsabgeordnete Bettina Hornhues:
„Die Sozialsenatorin übersieht scheinbar die Hilfen seitens des Bundes, die zur Verfügung gestellt werden. Bei der Umsetzung werden die Kommunen mit einer administrativen Übergangslösung unterstützt, indem die Bearbeitung stufenweise beim Jugendamt erfolgen soll. Vorrang sollen dabei diejenigen haben, die neu ins System kommen und nicht auch SGB II beziehen. Die Länder haben sich überdies gemeinsam mit dem Bund über die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Wenn die Senatorin jetzt im Nachgang das gute und wichtige Gesetz kritisiert, hilft das wenig. Die Sozialsenatorin sollte lieber daran arbeiten, die Rückholquoten bei säumigen Vätern zu erhöhen, hier ist Bremen Schlusslicht im Vergleich der Länder.
Insgesamt freue ich mich sehr darüber, dass mit der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses Alleinerziehende zukünftig zielgenau unterstützt werden. Wir als Union haben die Erhöhung der Altersgrenze von zwölf auf 18 Jahre und die Aufhebung der Bezugsdauergrenze von maximal sechs Jahren schon lange gefordert, deshalb freut es mich umso mehr, dass nun auch die SPD unsere Forderung unterstützt. Alleinerziehende unterliegen einem besonders hohen Armutsrisiko, weshalb diese Unterstützung längst überfällig war. Gerade den rund 30 Prozent Alleinerziehenden in Bremen wird dieses Gesetz zu Gute kommen.“