„Datenschutz darf nicht vor Kinderschutz stehen“

Die Bremer Bundestagsabgeordnete Bettina Hornhues (CDU) zeigt sich bestürzt über die jüngsten Vorfälle beim Bremer Amt für Soziale Dienste. Hornhues: „Es könne nicht sein, dass Datenschutz vor dem Kindeswohl behandelt wird. Dieser Fall muss sorgfältig aufgearbeitet werden.“.

Im Jahr 2011 hat der Bundestag das Bundeskinderschutzgesetz verabschiedet. 120 Mio. Euro wurden insgesamt für den Ausbau der Vernetzung von Kinderschutzakteuren und für Familienhebammen zu Verfügung gestellt. Damit hat der Bundesgesetzgeber einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Kindesschutzes geleistet. Ende 2015 wird die Evaluierung des Kinderschutzgesetzes vorliegen, um darauf aufbauend zu prüfen, was der Bund darüber hinaus zur Verbesserung beitragen kann. „Der Bundestag kann als Gesetzgeber zwar noch so viele Verbesserungen und Maßnahmen einbauen, wenn vor Ort in der Kommune aber nicht entsprechend gehandelt wird, ist das tragisch und in diesem besonderen Fall sogar fatal.“, sagt die Bundestagsabgeordnete.

 Hornhues, die im Bundestag Mitglied des Familienausschusses ist, gibt zu bedenken: „Der Staat hat ein Wächteramt zum Schutze der Kinder und der Familien inne. Es ist eine Gratwanderung, dabei kein Kind zu verlieren und gleichzeitig nicht zum Überwachungsstaat zu werden. Aber man müsse sinnvoll abwägen und Datenschutz darf in diesem Falle nie vor dem Wohl der Kinder stehen.“