Hornhues: „Arbeitssenatorin Schilling muss Lösung präsentieren“
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Bettina Hornhues, fordert die zuständige Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling auf, umgehend eine Lösung für den drohenden Förderstopp für Eingliederungsmaßnahmen ab dem 1. August zu finden.
„Wir erleben hier wiederholt eine Senatorin, die als stille Beobachterin am Spielfeldrand steht, obwohl ihre Aufgabe darin besteht, das Team zu führen. Beim Jobcenter handelt es sich um eine kommunale Einrichtung. Frau Dr. Schilling vertritt dort die Interessen der Stadtgemeinde Bremen in der Trägerversammlung. Es wird die Öffentlichkeit interessieren, wie sie ihren Einfluss dort geltend gemacht hat und wann sie erstmalig von der angespannten Haushaltssituation im Jobcenter Bremen erfahren hat“, konstatiert Hornhues und verweist auf eine Frage für Stadtbürgerschaft, die die CDU-Fraktion zu diesem Thema eingereicht hat. Die Arbeitsmarktexpertin ist bestürzt darüber, wie mit arbeitssuchende Menschen in der Stadt Bremen umgegangen wird. So sollen laut einer E-Mail der Senatorin vom heutigen Tag (26. Juni) bis zum Jahresende keine neuen Maßnahmeneintritte in berufliche Weiterbildungsmaßnahmen mehr möglich sein und keine Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine mehr ausgegeben werden. Die für die Zeit ab dem 1. August vorgesehenen AGH-Maßnahmen („Ein-Euro-Jobs“) für insgesamt 354 Teilnehmer werden ab dem 1. August nicht mehr bewilligt. Die dahinterstehenden Strukturen drohen zumindest in Teilen zusammenzubrechen. „Es Ist schon grotesk, dass wir im Bund eine Ampel-Regierung haben, die mit der Einführung des Bürgergeldes die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt stärken wollte und eine SPD-Landesregierung, die immer das Soziale betont. Die Realität sieht jedoch anders aus: Noch nie wurden arbeitssuchende Menschen im Bereich des SGB II in Bremen derart im Regen stehen gelassen.“ Die CDU-Fraktion erwartet nun eine schnelle Aufklärung, wie es zu der unsachgemäßen Mittelbewirtschaftung im Jobcenter kommen konnte. Sie sieht sowohl das Jobcenter als auch die Arbeitssenatorin in der Pflicht, hierzu kurzfristig Lösungsvorschläge zu unterbreiten, um die daraus resultierenden Konsequenzen für die Betroffenen so weit wie möglich abzufedern.