Hornhues/Gröninger: „Mutterschutz muss auch für Selbständige gelten“

Gleichstellung von Selbständigen

„Wir wollen das Krankentagegeld für Zeiten des Mutterschutzes für freiwillig versicherte Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie für Privatversicherte auch auf Zeiten eines ärztlichen Beschäftigungsverbots außerhalb der Mutterschutzfristen ausdehnen.“

„Die Nachteile von Selbständigen während und nach einer Schwangerschaft müssen wir abschaffen“, fordert Theresa Gröninger, wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion. „Kinder zu bekommen, darf für selbständig tätige Frauen keine Existenzbedrohung darstellen oder sie gar von der Gründung eines eigenen Unternehmens abhalten.“ Bisher zielt das Mutterschutzgesetz vor allem auf die Absicherung von abhängig beschäftigten Frauen ab. Selbständige müssen dagegen für die finanziellen Ausfälle, in der Zeit vor und nach der Geburt ihres Kindes, häufig selbst aufkommen, u.a. weil die Wahltarife in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung keine vergleichbaren Leistungen wie bei Pflichtversicherten bieten. Auch bei der Berechnung des Elterngeldes können für selbständig tätige Frauen Nachteile entstehen. Die CDU-Fraktion wird dazu einen entsprechenden Antrag in die Bremische Bürgerschaft einreichen und fordert den Senat Bovenschulte auf, sich auf Bundesebene für eine Angleichung der Bedingungen einzusetzen. Damit unterstützt die CDU-Bürgerschaftsfraktion die Bundesratsinitiative der CDU-geführten nordrhein-westfälischen Landesregierung. Über deren Entschließungsantrag „Mutterschutz muss auch für Selbständige gelten“ (Drs. 109/24 vom 6. März 2024) wird in der morgigen Plenarsitzung in Berlin abgestimmt. Gröninger: „Wir erwarten, dass der Senat Bovenschulte im Bundesrat dem Antrag zustimmt“.

„Unser Antrag geht sogar noch weiter“, erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Bettina Hornhues. „Wir wollen das Krankentagegeld für Zeiten des Mutterschutzes für freiwillig versicherte Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie für Privatversicherte auch auf Zeiten eines ärztlichen Beschäftigungsverbots außerhalb der Mutterschutzfristen ausdehnen.“ Weiter fordert die CDU-Fraktion Änderungen beim Elterngeld. Für Selbständige ist es nahezu unmöglich, Arbeitszeiten und Zuverdienst bei der Beantragung des Elterngeldes verbindlich festzulegen. Daher bedarf es hier für die Bemessungsgrundlage einer Auswahlmöglichkeit zwischen dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes oder dem letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum. „Wir können es uns nicht leisten, selbständig tätige Frauen und Unternehmergründerinnen weiter zu benachteiligen“, mahnt Hornhues.

„Mit unserer Initiative stärken wir die Gleichstellung und tun gleichzeitig etwas gegen den Fachkräftemangel. Dieses wirtschaftliche Potenzial dürfen wir nicht liegen lassen“, so Gröninger. „Diese Frauen stärken den Arbeitsmarkt, kreieren neue Produkte und Dienstleistungen und erschließen neue Märkte.“