Bundeshaushalt 2017 enthält gute Nachrichten für Bremerhaven und Bremen

In der vergangenen Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag den Bundeshaushalt 2017 beschlossen. Neben den einzelnen Etats für die Bundesministerien finden sich im Haushalt auch viele Fördermaßnahmen für Bremen und Bremerhaven. Als Bundestagsabgeordnete freue ich mich, dass unser Bundesland auch 2017 wieder finanzielle Unterstützung vom Bund erhält.


Die Bandbreite der Begünstigten ist dabei sehr groß. So können unter anderem Forschungseinrichtungen, soziale Einrichtungen und Museen aus Bremen und Bremerhaven im kommenden Jahr als Zuwendungsempfänger mit finanziellen Zuschüssen für ihre Projekte rechnen. 





Für Bremen ergeben sich aus dem Haushalt 2017 folgende Fördermaßnahmen:
 
  • jeweils 26.000 € erhält die Bremer Seemannsmission e.V. und der katholischen Gemeindeverband Bremen, Seemannsmission Stella Maris
  • 4.832.000€ für das Leibniz-Zentrum für Marine Tropenökologie, im Vergleich zu 2016 ist das eine Zuwachs von knapp 1 Million Euro
  • 3.094.000€ für das Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemoligie; im Vergleich zu 2016 ist das ein Zuwachs von 128.000€
  • 3.200.000€ für das Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen für den Ersatz von schwimmenden Fahrzeugen, im Vergleich zu 2016 ist das ein Zuwachs von rund 2,2 Millionen Euro
  • 420.000€ erhält die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt Bremen als Kostenerstattung
  • 1.900.000€ erhalt die Bundespolizeiinspektion Bremen als Baukostenzuschuss für neue Raumgruppen
     
Für Bremerhaven ergeben sich aus dem Haushalt 2017 folgende Fördermaßnahmen: 
  • 2.421.000€ erhält das Deutsche Schifffahrtsmuseum Bremerhaven, im Vergleich zu 2016 ist das ein Zuwachs von 100.000€
  • 4 Millionen Euro sind für das Johann Heinrich von Thünen Institut vorgesehen, um in Bremerhaven ein Laborgebäude zu errichten
  • 133.841.000 € erhält die Stiftung Alfred-Wegner-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar und Meeresforschung; im Vergleich zu 2016 ist dies ein Zuwachs von 10.000.000€
Bei den einzelnen Fördermaßnahmen muss allerdings beachtet werden, dass viele Projekte im Rahmen von größeren Maßnahmen gefördert werden und die Summen jeweils ein Anteil der Gesamtausgaben sind. Darüber hinaus sind die Zuwendungen häufig auch an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise die Einwerbung von Drittmitteln.
Neben diesen einzelnen Projekten erhält das Land Bremen natürlich auch noch im Rahmen verschiedener Gesetze, bei denen der Bund sich an den Kosten beteiligt, Geld, als darüber hinaus auch aus Bundesförderprogrammen finanzielle Zuschüsse. Ein Beispiel hierfür ist die Unterstützung von Mehrgenerationenhäusern, die ebenfalls im Bundeshaushalt 2017 vorgesehen ist, was mich ganz besonders freut.
 
Eine Übersicht über die Etats der Bundesministerien finden sie hier auf meiner Homepage oder auch auf der Startseite der Bundesregierung