Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern werden weiter gestärkt

Am Donnerstag haben wir in erster Lesung die Umsetzung der am 16. Juni und 7. Juli zwischen Bund und Ländern gefassten Beschlüsse bezüglich der Kostenbeteiligung des Bundes an der Integration beraten. Dadurch werden die Länder und Kommunen in nächster Zeit zusätzlich entlastet. Zudem gab es in der letzten Woche einen Durchbruch bei der Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs. Hoffentlich kann auch Bremen in den nächsten Jahren von dieser finanziellen Unterstützung profitieren.

Zunächst haben wir uns im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen beschäftigt. Vorgesehen ist unter anderem eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, wodurch wir den Ländern von 2016-2018 zusätzlich eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Im gleichen Zeitraum soll der Bund die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte vollständig übernehmen. Für 2017 und 2018 möchten wir zusätzlich jeweils 500 Millionen Euro als Kompensationsmittel für den Wohnungsbau gewähren. Auch die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen über das Jahr 2018 hinaus, wollen wir durch Änderungen der Anteile an der Umsatzsteuer sowie der Beteiligungsquote an den Kosten der Unterkunft zu Lasten des Bundes in Angriff nehmen.

Außerdem konnte am vergangenen Freitag bei den aktuellen Verhandlungen zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundesregierung ein wichtiger Durchbruch bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erzielt werden. Eine Neuordnung war unter anderem nötig, da die aktuellen Regelungen Ende 2019 auslaufen und eine finanzielle Planungssicherheit frühzeitig geschaffen werden sollte. Im Deutschen Bundestag werden wir uns mit diesen Vereinbarungen dann in nächster Zeit auch beschäftigen. Die neuen Vereinbarungen sehen unter anderem folgenden Punkte vor:

  • Der Ausgleich der Finanzkraft der Länder erfolgt zukünftig im Rahmen der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer statt durch den bisherigen Finanzausgleich unter den Ländern.
  • Die zusätzliche Beteiligung des Bundes im Jahr 2020 wird rund 9,5 Milliarden Euro betragen. Der Bund wird damit seiner gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht.
  • Die Länder werden in die Lage versetzt, auch ihrerseits die Schuldenbremse einzuhalten, so wie es das Grundgesetz ab 2020 vorgibt.
  • Der Stabilitätsrat wird gestärkt und überwacht künftig auch die Einhaltung der Schuldenbremse auf Bundes- und Länderebene.

Besonders für Bremen wurde eine wichtige Vereinbarung betroffen. So erhält unser Bundesland seitens des Bundes jährliche Sanierungshilfen in Höhe von insgesamt 800 Mio. Euro. Ich hoffe sehr, dass die finanzpolitische Situation dadurch wieder langsam aufwärts geht, obwohl das bestimmt unter einem rot-grünen Senat Wunschdenken bleibt.