Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus verbessern

Heute haben wir im Deutschen Bundestag in  1. Lesung über das Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus beraten. Damit haben wir einen weiteren Schritt unternommen, um unsere Bürger zu schützen.

Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist in den letzten Monaten auch in Deutschland zunehmend gewachsen. Die jüngste Festnahme dreier potentieller Attentäter, die in Düsseldorf einen Selbstmordanschlag geplant haben sollen, ist nach den Anschlägen in Brüssel, Paris und Istanbul ein weiterer Beleg dafür, dass wir potentielle Attentäter genau im Blick haben müssen. Dazu ist es wichtig, die europaweite Zusammenarbeit noch weiter zu intensivieren. Um gefährliche internationale Netzwerke aufdecken zu können, ist ein enger Austausch mit ausländischen Nachrichtendiensten unabdingbar. Wenn Terrororganisationen sich international vernetzen, dann müssen sich auch Sicherheitsbehörden besser vernetzen.

Hierzu leistet das neue Gesetz zum verbesserten Informationsaustausch den bedeutenden Beitrag. Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann zukünftig mit wichtigen ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien betreiben, etwa um Reisebewegungen von Dschihadisten zu erkennen und gewalttätige Bestrebungen nach der Rückkehr aus Kampfgebieten besser erfassen zu können. Außerdem wirken wir der anonymen Nutzung von Prepaid-Karten entgegen, die bei der Kommunikation in kriminellen und terroristischen Strukturen ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. In Zukunft müssen die Anbieter solcher Karten die Identität ihrer Kunden, zu deren Erhebung sie bereits jetzt verpflichtet sind, anhand von Identitätsdokumenten überprüfen.  Auch hat die Bundespolizei nun die Möglichkeit, verdeckte Ermittler beim Kampf gegen die Schleuserkriminalität einzusetzen. Dadurch soll ein besserer Zugang  in die oftmals sehr abgeschotteten Strukturen der Schleuserorganisationen ermöglicht werden. Außerdem werden die Möglichkeiten der Überwachung gefährlicher Straftäter nach der Haftentlassung erweitert. In den kommenden Wochen wird das Gesetz im parlamentarischen Verfahren zügig behandelt.