Bundestag stärkt die Rechte von Beamten und Soldaten

Gestern Abend wurde das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamte und Soldaten in 1. Lesung beraten. Mit dem Gesetz wird nun auch für diese Berufsgruppen ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt. Für mich als Ehefrau eines Bundeswehrsoldaten ein wichtiger Schritt.

Beamte und Soldaten, die Familienpflegezeit oder Pflegezeit in Anspruch nehmen, sollen in Zukunft einen Vorschuss zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts erhalten, da die zeitweilige Freistellung vom Beruf ansonsten mit einer erheblichen Gehaltsreduzierung verbunden ist.  Damit soll das für die Privatwirtschaft und für Tarifbeschäftigte seit dem 1. Januar 2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf  nun auch wirkungsgleich im Beamten- und Soldatenrecht vollzogen werden.

Der Gesetzesentwurf sieht daneben auch noch eine weitere Änderung vor. In Zukunft sollen Soldaten und Beamte, die im Dienst Opfer von Gewalttaten geworden sind und einen Schmerzensgeldanspruch haben, diesen auch geltend machen können. In der Vergangenheit gab es wiederholt Fälle, in denen die Betroffenen ihren Schmerzensgeldanspruch mangels Zahlungsfähigkeit des Schädigers nicht durchsetzen konnten. Nun sollen die Opfer einen Anspruch auf Zahlung des Schmerzensgelds gegenüber ihrem Dienstherrn erhalten. Dadurch kommt der Bundestag seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten und Soldaten nach und sichert diese darüber hinaus rechtlich besser ab.