Das Prostituiertenschutzgesetz kommt

Heute haben wir in erster Lesung über das Prostituiertenschutzgesetz debattiert. Dabei ist der Name Programm, denn uns als Union geht es vor allem um den Schutz der Frauen. Ausbeutung und Fremdbestimmung in der Prostitution sollen damit beendet werden und diejenigen, die nicht selbst für sich einstehen können, sollen besser geschützt werden. Zudem soll die Situation der Prostituierten an sich verbessert werden, indem beispielsweise gesundheitliche Beratungen zur Pflicht werden.

Mit dem Vorhaben setzen wir das Ziel des Koalitionsvertrages um, Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten zu verbessern.

Die Zustände im Prostitutionsgewerbe sind oftmals von organisierter Kriminalität, Zwangsprostitution, Menschenhandel sowie schlechten Arbeitsbedingungen der Prostituierten gekennzeichnet. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten haben, gehen wir gegen diese Probleme vor. Nach langen und zähen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner wird in dieser Woche ein Signal gesetzt, dass Deutschland nicht das unkontrollierte Bordell Europas bleibt. Das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 ist in der Praxis gescheitert. Es ist überfällig, dass der Prostitutionsmarkt in Deutschland stärker reguliert wird. Vor allem auf Drängen der Union ist eine Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber, eine Anmeldepflicht, regelmäßige Gesundheitsberatung für alle Prostituierten und eine Kondompflicht vorgesehen. Der Schutz von 18- bis 20-jährigen Prostituierten wird verbessert. Es geht nicht nur um die Bekämpfung des kriminellen Umfelds, sondern darum, jede Form der Fremdbestimmung in der Prostitution einzudämmen: Gewalt, Einschüchterung, Manipulation, Ausnutzen von Hilflosigkeit, Mietwucher, Uninformiertheit, schlechte Arbeitsbedingungen, Flat-Rate- und Pauschalangebote durch Betreiber.