Exzellenzinitiative wird fortgesetzt

Die Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten, besser bekannt als Exzellenzinitiative, fördert seit 2006 herausragende Forschungsprojekte und Forschungseinrichtungen an deutschen Hochschulen. Ihr Ziel ist es, Spitzenforschung sichtbar zu machen und den Wissenschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken. Am Freitag hat nun die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) beschlossen, die Initiative in veränderter Form dauerhaft fortzuführen. 
Die wesentliche Neuerung der beschlossenen Nachfolgeinitiative besteht darin, dass sie auf Dauer angelegt ist. Somit gewährt sie den auserwählten Universitäten Planungssicherheit und ermöglicht so eine nachhaltige Spitzenforschung. Dafür stellen Bund und Länder gemeinsam 533 Millionen Euro zur Verfügung. Drei Viertel dieser Mittel trägt der Bund. 385 Millionen Euro stehen allein für die Finanzierung von 45 bis 50 international wettbewerbsfähigen Forschungsfeldern, sogenannten Exzellenzclustern zur Verfügung. Dabei werden jeweils drei bis zehn Millionen Euro bewilligt, die für die projektbezogene Forschung verwendet werden können. Zusätzlich erhält die jeweilige Universität auf Antrag eine gestaffelte Universitätspauschale für jedes geförderte Forschungsfeld. Diese liegt für das erste Cluster bei einer Million Euro, für das zweite bei 750.000 Euro und ab dem dritten bei 500.000 Euro. Die Finanzierung der Cluster erfolgt für zweimal sieben Jahre.

Diejenigen Hochschulen, denen mindestens zwei Exzellenzcluster bewilligt wurden, haben die Möglichkeit, auch in der zweiten Förderlinie bedacht zu werden und zur Exzellenzuni gekürt zu werden. Sowohl die Auswahl der Cluster als auch die daran anschließende Auswahl von acht bis elf Exzellenzuniversitäten erfolgt nach wissenschaftlichen Kriterien. Sie erhalten jeweils Mittel in Höhe von zehn bis 15 Millionen Euro. Alle sieben Jahre wird geprüft, ob die Bedingungen für eine Förderung weiterhin gegeben sind. Neu ist auch, dass mehrere Universitäten in beiden Förderlinien kooperieren können, indem sie sich als Verbund bewerben. Bei der Bewerbung in der Förderlinie Exzellenzuniversität werden in diesem Fall jedoch drei statt zwei Cluster benötigt.

Für die Universität Bremen freut es mich, dass alle Standorte, die in der vergangenen Förderrunde der Exzellenzinitiative mit Fördermitteln bedacht worden sind, ab dem 1. November 2017 eine Überbrückungsfinanzierung für bis zu zwei Jahre erhalten. Dadurch gewinnt sie wertvolle Zeit, um sich auf die neue Herausforderung vorzubereiten. Ich wünsche der Universität, dass sie sich unter den neuen Bedingungen gegen die akademischen Wettbewerber durchsetzen und auch in Zukunft von der Exzellenzinitiative profitieren kann.