67. Jahrestag des Königsteiner Schlüssels

Heute vor 67 Jahren wurde der Königsteiner Schlüssel konzipiert und beschlossen. Er regelt unter anderem die Erstverteilung von Asylsuchenden auf die einzelnen Bundesländer. Dabei werden die Verteilungsquoten zu zwei Dritteln nach den Steuereinnahmen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes berechnet.

Entstanden ist das Verteilungssystem am 31. März 1949 im Rahmen des sogenannten Königsteiner Staatsabkommens in der namensgebenden hessischen Stadt Königstein im Taunus. Ursprünglich zur Kostenverteilung im wissenschaftspolitischen Bereich konzipiert, wird er auch heute bei gemeinsamen Finanzierungen der Bundesländer in zahlreichen politischen Bereichen herangezogen, um eine Verteilung anhand objektiver Kriterien sicher zu stellen.

Der Königsteiner Schlüssel wird alljährlich von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz neu berechnet. Das Land Bremen bildet dabei aktuell, wie auch schon in den Vorjahren, mit einer Quote von knapp einem Prozent das Schlusslicht hinter dem Saarland und Mecklenburg-Vorpommern. Die meisten Flüchtlinge werden gemäß den Berechnungen von den Ländern Nordrhein-Westfalen (21,2 %), Bayern (15,5 %) und Baden-Württemberg (12,9 %) aufgenommen.

Weitere Informationen zum Verteilungsverfahren bei Asylsuchenden und eine komplette Übersicht der aktuellen Quoten finden Sie unter dem folgenden Link auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:

http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Verteilung/verteilung-node.html