Bundeskabinett beschließt Eckwerte des Bundeshaushalts 2017

Das Bundeskabinett hat die Eckwerte für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2017 und den Finanzplan bis zum Jahr 2020 beschlossen. Die Haushaltseckwerte bilden den verbindlichen Rahmen für das weitere regierungsinterne Haushaltsaufstellungsverfahren, das am 6. Juli mit dem Kabinettbeschluss zum Regierungsentwurf 2017 und zum Finanzplan bis 2020 abgeschlossen werden soll. Die gute konjunkturelle Lage, eine günstige Zinsentwicklung und nicht zuletzt die kluge, stabilitätsorientierte Finanz- und Haushaltspolitik der Bundesregierung und des CDU-geführten Bundesfinanzministeriums führen dazu, dass auch in diesem Jahr das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts erreicht werden kann.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seine Kabinettskollegen streben somit zum dritten Mal in Folge einen Haushalt an, der ohne die Aufnahme neuer Schulden auskommt. Davon profitieren Bürger, Unternehmen, Länder und Kommunen gleichermaßen. Mit tragfähigen öffentlichen Finanzen bewahren wir die Entscheidungs- und Handlungs­möglichkeiten nachfolgender Generationen. Der kürzlich vorgestellte Tragfähigkeitsbericht des Ministeriums hat aufgezeigt, dass die öffentlichen Ausgaben aufgrund der demographischen Ent­wicklung in den kommenden Jahrzehnten erheblich ansteigen werden. Dem müssen wir durch eine kluge und konsequente Politik entgegenwirken.

Für das Jahr 2018 weisen die Eckwerte gar eine globale Minderausgabe in Höhe von 6,7 Milliarden Euro aus. Im kommenden Jahr steigen die Ausgaben hingegen leicht um 2,7 % auf  325,5 Milliarden Euro. Dabei orientiert sich die Bundesregierung stringent an den zu Beginn der Legislaturperiode festgelegten Prioritäten. Diese liegen auf den Feldern Bil­dung, Forschung und Entwicklung, Kinderbetreuung, Verkehrsinfrastruktur, Arbeitsmarktin­tegration, Rente und Entwicklungszusammenarbeit.

Das vergangene Jahr hat uns darüber hinaus mit einer zusätzlichen Herausforderung konfrontiert: Deutsch­land steht mit der Flüchtlingsfrage vor einer historischen Aufgabe. Deren Bewältigung hat jetzt Vorrang. Dafür müssen wir unsere Kräfte bündeln. Für 2017 sehen die Eckwerte gegenüber der bislang geltenden Finanzplanung für die Bewäl­tigung des Flüchtlingszustroms zusätzliche Ausgaben und Mindereinnahmen in Höhe von rund 10 Milliarden Euro vor. Dank des günstigen Haushaltsverlaufs 2015 hat der Bund eine Rücklage in Höhe von rund 12,1 Milliarden Euro bilden können. Diese konnte im März dieses Jahres noch einmal um rund 700 Millionen Euro aus dem Bundesbankgewinn aufgestockt werden. Sie steht entsprechend ihrer vom Haushaltsgesetzgeber beschlossenen Zweckbestimmung allein für Leistungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zur Verfügung.

Auch im Haushaltsjahr 2016 konnten durch eine entsprechende Entnahme zusätzliche Sprachkurse, Betreuungsangebote für unbe­gleitete minderjährige Flüchtlinge und zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Flucht­ursachen finanziert werden. Am Ziel eines ausgeglichenen Haushalts  - der „Schwarzen Null" - konnte und kann somit trotz der enormen zusätzlichen Herausforderungen festgehalten werden.

Die Terroranschläge von Brüssel und Paris haben auf schreckliche Art und Weise unterstrichen, dass wir erhöhte Anstrengungen unternehmen müssen, um unsere Sicherheit zu gewährleisten. Daher hat die Bundesregierung die Ausgaben für innere Sicherheit überdurch­schnittlich aufgestockt: Bis zum Jahr 2020 fließen zusätzliche Mittel in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro schwerpunktmäßig in die Stärkung der Sicherheitsbehörden und der Bundespolizei. Daneben werden auch die Verteidigungsausgaben spürbar ansteigen. Zur Bekämpfung von Fluchtursachen werden zudem die Ausgaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit um insgesamt rund 2,8 Milliarden € erhöht.

Gemäß den erwähnten klaren Schwerpunkten der Politik der großen Koalition werden auch die Ausgaben für Bildung und Forschung im Jahr 2017 auf 22,6 Milliarden Euro erhöht. Die Sozialausgaben steigen insgesamt von 161,5 Milliarden Euro im Jahr 2016 auf 171,1 Milliarden Euro. Somit spiegeln die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckwerte auch eine Reihe von sozialpolitischen Maßnahmen wider, die die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht hat. Dazu zählen die Erhöhung des Wohngeldes, das Elterngeld-Plus mit Partnerschaftsbonus, die abschlagsfreie Altersrente ab 63, die „Mütterrente", die Lebensleistungsrente und eine verbesserte Erwerbsminderungsrente. 

Zudem entfaltet das im Herbst des Jahres 2014 verabschiedete 10 Milliarden Euro-Programm für Zukunftsinvestitionen im Zeitraum 2016 bis 2018 seine volle Wirkung. Der Schwerpunkt liegt hier bei Ausgaben für die öffentliche Infrastruk­tur. Dies wird für die Bürgerinnen und Bürger spürbare Verbesserungen mit sich bringen, und zwar vor Ort, wo die Menschen sehen und erfahren können, dass notwendige Infrastruktur neu geschaffen oder wieder ertüchtigt wird.

Damit wir den uns gestellten Aufgaben - im Inneren wie international - auch in Zukunft gerecht werden und europäischer Stabilitätsanker bleiben, wird die Bundesrepublik Deutschland in den kommenden Jahren am Ziel schuldenfreier Haushalte festhalten. Wir haben damit in den zurückliegenden Jahren nachhaltiges Wachstum, ein historisch hohes Beschäftigungsniveau und die höchsten Rentensteigerungen seit sehr langer Zeit ermöglicht. Vor dem Hintergrund der demographi­schen Entwicklung bleibt dies ein Imperativ verantwortungsgeleiteter Politik. Der auch und gerade dann gelten muss, wenn die Umstände besonders fordernd sind.

Noch weiß niemand, wie sich die Dinge in den nächsten beiden Jahren entwickeln werden. Die Bundesregierung unterstreicht damit jedoch schon heute ihre Absicht, auch unter schwierigen Umständen haushaltspolitisch Kurs zu halten. Diese Klarheit sorgt für Verlässlichkeit - gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern, gegenüber Unternehmen und Investoren und unseren internationalen Partnern.