Prostituiertenschutzgesetz ist auf den parlamentarischen Weg gebracht

Die Regulierung der Prostitution ist uns als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ein großes Anliegen. Deshalb freut es uns, dass wir nach langen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner nun endlich ein Gesetz auf den Weg bringen können, das den Namen „Prostituiertenschutzgesetzt“ tatsächlich verdient. Am 23. März wurde der Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen, ab Juni werden wir dann im Deutschen Bundestag mit der Gesetzgebung betraut sein.

Dieses Gesetz stellt einen ersten Schritt zu einer konsequenten Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel dar und bringt mehr Licht, Transparenz und damit Schutz in ein bisher kaum zugängliches und völlig unreguliertes Milieu.

Mit dem Vorhaben setzen wir das Ziel des Koalitionsvertrags um, Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und ordnungsbehördli­che Kontrollmöglichkeiten zu verbessern.
Dieser Schritt war dringend notwendig, um den in den letzten Jahren deutlich gewordenen Missständen entgegenzutreten. Erstmals schaffen wir verbindliche Regelungen für das Prostitutionsgewerbe und damit auch eine stärkere Kontrolle des Gewerbes. Künftig ste­hen effektive rechtliche Instrumente zur Verfügung, um in Prostitutionsgewerbebetrieben Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen von Prostituierten durchzusetzen und um gefährliche Erscheinungsformen und menschenverachtende Geschäftsmodelle zu bekämpfen. Wir geben Prostituierten klare Rechte an die Hand. Die nachhaltige Stärkung der sexuellen und persönlichen Selbstbestimmung wird durch den Zugang zu Recht und Beratung unterstützt.

Kernelemente des Gesetzentwurfs sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Be­trieb eines Prostitutionsgewerbes sowie eine persönliche Anmeldepflicht für Prostituierte, welches uns als Union ein besonderes Anliegen war. Damit sind nicht nur Bordelle erlaubnispflichtig, sondern alle gängigen Geschäftsformen, also auch Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsvermitt­lungen, sogenannte Escort-Services. Die Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen — dies gilt ebenfalls für die als Stellvertre­tung eingesetzten Personen. Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die

Einhaltung der gesetzlich festgelegten Mindeststandards geknüpft; wer hiergegen verstößt, ris­kiert nicht nur seine Erlaubnis, sondern auch ein empfindliches Bußgeld. Geschäftsmodel­le, die mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung unvereinbar oder darauf ausgelegt sind, der Ausbeutung von Prostituierten Vorschub zu leisten, sind ganz klar verboten. Die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten von Betreibern wird durch eine deutliche Erweite­rung der ordnungsbehördlichen Kontrollinstrumente, wie z. B. umfassende Einsichts- und Betretensrechte, sichergestellt.

Für Prostituierte bietet die persönliche Anmeldung zugleich ein Informations- und Bera­tungsgespräch, in dem sie über ihre Rechte zu Themen wie Absicherung im Krankheitsfall oder zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen umfassend informiert werden. Zusätz­lich bietet eine persönliche gesundheitliche Beratung als Voraussetzung für die Anmel­dung einen vertraulichen Rahmen wichtige Fragen z. B. der Krankheitsverhütung, der Risiken des Drogengebrauchs oder der Schwangerschaft zu klären. Wir stärken mit die­sem Gesetz nachhaltig den Zugang von Prostituierten zu Beratung, Aufklärung und Un­terstützung im Einzelfall; dies gelingt insbesondere durch die vorgesehene regelmäßige Verlängerung der Anmeldung und der Wiederholung der gesundheitlichen Beratung. Für Prostituierte unter 21 Jahren schaffen wir durch kürzere Anmelde- und Beratungsinterval­le einen für diese Altersgruppe sinnvollen Schutzrahmen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Neuregelungen zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Mit einer ausreichenden Frist zwischen Verkündung und Inkrafttreten wollen wir den Ländern ausreichend Zeit geben, die Einführung der neuen Verfahren gut und effektiv vorzuberei­ten und pünktlich umzusetzen.


Der Gesetzentwurf kurz zusammengefasst:

·         Erlaubnispflicht für Betreiber eines Prostitutionsgewerbes (Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsvermittlun­gen),
 

·         Persönliche Anmeldepflicht für Prostituierte mit einem Informations- und Bera­tungsgespräch; regelmäßige Verlängerung,
 

·         Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung in regelmäßigen Abständen als Voraussetzung für die Anmeldung,
 

·         Kondompflicht für entgeltlichen Geschlechtsverkehr und Verbot der Werbung mit ungeschütztem Geschlechtsverkehr,
 

·         Verbot der Erteilung von Weisungen an Prostituierte, die das Ob, die Art oder das Ausmaß der Erbringung sexueller Dienstleistungen betreffen; hierzu ist auch eine Klarstellung im Prostitutionsgesetz enthalten.

 

Ich begrüße sehr die vereinbarten Maßnahmen, durch die rechtsfreie Räume beseitigt und Frauen in dem Gewerbe nachhaltig geschützt werden sollen. Vor allem sehe ich einen großen Gewinn beim verbesserten Zugang von Prostituierte zu Recht und Beratung. Wir sind sicher, dass wir mit den vorgesehenen Regelungen die Fremdbestimmung in der Prostitution bekämpfen und Zuhältern, Menschenhändlern und Ausbeutern das Geschäft erschweren werden.