Deutliche Verbesserungen beim Meister-BAföG

Mit einer deutlichen Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag einen Ausbau des sogenannten Meister-BAföG beschlossen. Ab kommenden August gibt es nun mehr Geld während der Ausbildung. Ein wichtiger Schritt für die Förderung der Berufsausbildung.

Auszug aus dem Antrag zum Meister-BAföG
Seit  der Einführung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (sog. Meister-BAföG)  im Jahr 1996 fördert der Bund auch die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten von Handwerkern und Fachkräften. Jedes Jahr beantragen über 170.000 Menschen einen finanziellen Zuschuss für Gebühren, Prüfungskosten und den Lebensunterhalt. Zum 01. August 2016 werden diese Leistungen jetzt ausgebaut:

- Der Zuschuss zum Lebensunterhalt während der Fortbildung steigt von 238 auf 333 Euro. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Der restliche Förderbetrag von monatlich 768 Euro kann als zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Auch die Zuschläge für die Kinderbetreuung werden in dieser Zeit angehoben, um Eltern bei einer Fortbildung besonders zu unterstützen.

- Der Zuschuss für die Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von bisher 30,5 Prozent auf nunmehr 40 Prozent. Bei bestandener Aufstiegsprüfung gibt es einen „Erfolgsbonus“: In Zukunft werden 40 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Bisher waren es 25 Prozent.

- In Zukunft können auch Hochschulabsolventen mit Bachelor-Abschluss das Meister-BAföG beantragen. Dadurch können diese sich für eine Führungsaufgabe im Betrieb oder für eine Betriebsnachfolge qualifizieren.

Ich freue mich sehr über diese neue Regelung. Die CDU/CSU geführte Bundesregierung zeigt damit wieder einmal, dass sie sich für eine attraktive Berufsausbildung einsetzt und diese Form der Qualifikation stärkt. Das Meister-BAföG ist auch ein klares familienfreundliches Zeichen. Meisterinnen, Fachwirtin oder Erzieherinnen haben nun bessere Aufstiegschancen und können zeitgleich Beruf und Familie miteinander vereinbaren.

Weitere Informationen zur den verbesserten Leistungen sowie ein Antragsformular können hier abgerufen werden: http://www.meister-bafoeg.info/