Datenaustauschverbesserungsgesetz verabschiedet

Gestern haben wir in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken, kurz Datenaustauschverbesserungsgesetz, im Deutschen Bundestag verabschiedet. Ein entscheidender und wichtiger Schritt zur Bewältigung des anhaltenden Flüchtlingszustroms und der schnelleren und effizienteren Bearbeitung von Asylanträgen.

Damit verbessern wir den Austausch der Daten von Asyl- und Schutzsuchenden sowie Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, zwischen den beteiligten Stellen und Ämtern. So verhindern wir zukünftig aufwändige Mehrfacherfassungen.

Bei der Registrierung werden relevante Informationen zu Person und Herkunft, Gesundheit und Bildung sowie biometrische Daten aufgenommen. Diese werden im Eurodac-System hinterlegt, ein System, das extra für den  europaweiten Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern eingerichtet wurde. Diese Daten können dann jederzeit auch beim Bundeskriminalamt mit dem automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS-Datenbank) abgeglichen werden. 

Die Vorteile des Gesetzes liegen auf der Hand, denn: jeder wird erfasst, es schafft mehr Sicherheit durch eine gemeinsame Datenbank und befolgt zudem klare Datenschutzregeln.

Das Gesetz kann hier abgerufen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/070/1807043.pdf