Drittes Hilfspaket für Griechenland auf den Weg gebracht

 

Im Rahmen Sondersitzung des deutschen Bundestages haben wir heute namentlich über das Dritte Hilfspaket für Griechenland abgestimmt. 

Nach reichlicher Abwägung der Sachverhalte möchte ich mein Abstimmungsverhalten zum heutigen Antrag (Drucksache18/5780) des Bundesministers der Finanzen erläutern.
 
Ich habe in den vergangenen Monaten stark an dem Erfolg weiterer Griechenlandhilfen und der Kooperations- und Reformbereitschaft der Griechen gezweifelt. Bereits im Februar habe ich der technischen Verlängerung des zweiten Hilfspaketes nur mit den größten Bedenken zugestimmt. Ich verweise an dieser Stelle auf meine Persönliche Erklärung vom 27. Februar 2015 (Plenarprotokoll 18/89). Ich habe dem dritten Hilfspaket nach eingehendem Studium der vom Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellten Unterlagen die Zustimmung erteilt, da auf der Basis der deutlich veränderten Kooperationsbereitschaft der hellenischen Regierung in den Verhandlungen der vergangenen Wochen umfangreiche Strukturreformen und ein Privatisierungsfonds auf dem Weg gebracht werden konnten. Die Auszahlung des Rettungspaketes findet in kleineren Tranchen statt und diese werden nur ausgezahlt, wenn die vereinbarten Reformen auch umgesetzt werden. In dem Bewusstsein, dass der Erfolg dieses Hilfsprograms vor allem von der Regierung Griechenlands abhängt, ist es aber meiner Auffassung nach die richtige Entscheidung um der Stabilisierung der Währungsunion zu dienen.