Alleinerziehende werden steuerlich entlastet

Ich freue mich sehr, dass wir uns mit unserem Koalitionspartner auf die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende einigen konnten. Damit lösen wir unser Versprechen ein, zukünftig Alleinerziehende zu stärken und die außerordentliche Leistung von alleinerziehenden Erwerbstätigen wertzuschätzen.
In Deutschland gibt es immer mehr Alleinerziehende. Keine andere Familienform hat in den vergangenen Jahren so stark zugenommen. Rund 20 Prozent aller Familien bestehen mittlerweile aus einer alleinerziehenden Mutter oder einem alleinerziehenden Vater und deren Kindern.

Alleinerziehende Erwerbstätige leisten enorm viel. Sie gehen arbeiten, kümmern sich um ihren Nachwuchs und führen den Haushalt – was sich Elternpaare teilen können, schultern sie allein. Alleinerziehende Frauen sind dabei überdurch-schnittlich häufig erwerbstätig, sie verfügen im Schnitt jedoch über deutlich geringere Haushaltseinkommen als Paarfamilien und sind überproportional von Armut betroffen. Hinzu kommt, dass erwerbstätige Alleinerziehende häufig hohe Kinderbetreuungskosten haben.

Diese besondere Lebenssituation wollen wir besser berücksichtigen und die Alleinerziehenden gezielt unterstützen: Damit sie netto mehr Geld erhalten, wollen wir den steuerlichen Entlastungsbetrag anheben. Ihre Arbeit muss sich stärker lohnen. Zugleich unterstützen wir Frauen und Männer dabei, Beruf, Familie und gesellschaftliches Engagement vereinbaren zu können.

Dieses Vorhaben geht auf den Koalitionsvertrag zurück: CDU, CSU und SPD haben vereinbart, dass der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben und die Höhe des Entlastungsbetrags künftig nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden soll.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit seiner Einführung zum 1. Januar 2004 unverändert 1.308 Euro. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld wurden im Zeitraum zwischen 2004 und 2015 um rd. 23 Prozent erhöht. Jetzt wollen wir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf 1.908 Euro erhöhen. Die Umsetzung wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags mit Wirkung zum 1. Januar 2015 erfolgen.