Elterngeld Plus vom Bundestag verabschiedet

Die neue Gestaltungskomponente Elterngeld Plus wurde in der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestages in 2./3. Lesung beschlossen. Ich freue mich sehr, dass ich im Rahmen dieser wichtigen Debatte meine dritte Rede halten durfte.
Die Neuregelung des Elterngeldes soll die Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit attraktiver gestalten. Zukünftig können Eltern, die früh nach der Geburt ihrer Kinder wieder beruflich in Teilzeit einsteigen, das Elterngeld Plus doppelt so lange erhalten wie das Elterngeld. Zudem ist ein Partnerschaftsbonus vorgesehen, der eine zeitweilige gemein­same Sorge der Eltern für das Kind bei gleichzeitiger reduzier­ter Berufstätigkeit der Eltern berücksichtigt.

Wir schaffen mit dem Gesetz zur Einführung des neuen Elterngeld Plus politische Rahmenbedingungen, mit denen wir ein wichtiges familienpolitisches Ziel unseres Koalitionsvertrags umsetzen: nämlich die Stärkung von Familien! Vor allem die Nutzungsmöglichkeit die Elternzeit in Verbindung mit dem Elterngeld Plus zukünftig zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr flexibel in Anspruch nehmen zu können, sehe ich daher als einen echten Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Zusammenfassend bietet das Elterngeld Plus Familien, unabhängig davon ob in selbstständiger oder nicht-selbstständiger Erwerbsarbeit, „mehr Zeit“ mit der Familie und durch einen frühen Wiedereinstieg in       Teilzeiterwerbstätigkeit ermöglicht es den Eltern „Familie und Beruf“ unter einem Hut zu bekommen.

Dieses Gesetz zeigt, dass wir die Arbeit der Frauen und auch die Erziehungsleistung der Väter wertschätzen!