Große Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

In dieser Sitzungswoche stand ein besonders wichtiges Vorhaben auf der Tagesordnung. Nach intensiven Beratungen haben wir im Deutschen Bundestag die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern von 2020 bis mindestens 2030 auf eine neue Grundlage gestellt und ein umfangreiches Gesetzgebungspaket verabschiedet. Unter anderem wird künftig auch der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ausgeweitet. Ein wichtiger Schritt, vor allem für die vielen Alleinerziehenden in Bremen und Bremerhaven. 

Unterschiede in der Finanzkraft der Länder werden künftig nicht mehr durch einen horizontalen Finanzausgleich untereinander abgefedert, sondern über die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Ergänzend erklärt sich der Bund zu einer jährlichen zusätzlichen finanziellen Beteiligung bereit, die im Jahr 2020 rund 9,5 Milliarden Euro betragen wird.
Im Gegenzug konnten wir strukturelle Verbesserungen im Bund-Länder-Verhältnis erreichen. So wird der Stabilitätsrat gestärkt, indem er die Einhaltung der Schuldenbremse zukünftig auch auf Länderebene überwacht. Dem Saarland und Bremen gewähren wir Sanierungshilfen des Bundes, damit sie die Schuldenbremse eigenständig einhalten können. Im parlamentarischen Verfahren haben wir dem Bund einen größeren Einfluss auf die Ausgestaltung der Länderprogramme zur Verwendung der Bundesmittel gesichert. Zusätzlich stärken wir die Weisungsmöglichkeiten des Bundes beim Steuervollzug und machen somit den Vollzug im Finanzwesen effizienter. Des Weiteren schaffen wir mit einer neuen Bundeskompetenz die Grundlage für ein Bürgerportal, mit dem die Dienstleistungen von Bund und Ländern digital leicht erreichbar sein werden.

Des Weiteren übertragen wir dem Bund die Verwaltung der Bundesautobahnen. Um Planung, Bau, Betreib und Erhalt der Autobahnen künftig effizienter und schneller zu gestalten, übertragen wir diese Aufgaben von 16 Ländern auf den Bund. Eine Infrastrukturgesellschaft übernimmt ab 2021 die genannten Aufgaben.

Für mich als Familienpolitikerin ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ein besonders  Anliegen. Als Union haben wir uns schon lange für dieses Vorhaben eingesetzt. Alleinerziehende und ihre Kinder müssen im Alltag oft eine Reihe von Herausforderungen bewältigen. Dafür verdienen sie unseren Respekt und unsere Unterstützung. Deshalb erweitern wir die Unterhaltsleistungen für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die 12 bis 17 Jährigen kommen als neue Anspruchsberechtigte also hinzu.

Außerdem schaffen wir die Grundlage dafür, dass der Bund finanzschwachen Kommunen Finanzmittel für die Schulen zur Verfügung stellen kann. An der Kernzuständigkeit der Länder für das Bildungswesen ändert sich damit nichts, aber wir wollen in einem für die Zukunft unseres Landes wichtigen Bereich gezielte Hilfen ermöglichen, die Kindern zugutekommen.