Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht im Bundestag beschlossen

In zweiter und dritter Lesung haben wir nun das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen. Wir wollen damit die Abschiebung vollziehbarer ausreisepflichtiger Ausländer konsequenter durchsetzen. 
Zudem sollen Ausländer, die ausreisepflichtig sind, aber nicht freiwillig ausreisen, sich nur noch im Bezirk einer einzelnen Ausländerbehörde aufhalten dürfen, sofern sie über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht oder ihre Mitwirkung bei der Rückführung verweigert haben.

Zudem stärken wir die Möglichkeiten der Überwachung und Abschiebeinhaftierung von Ausländern, die eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen. Abschiebehaft soll bei gefährlichen Ausreisepflichtigen künftig auch dann zulässig sein, wenn die Abschiebung absehbar nicht innerhalb von drei Monaten vollzogen werden kann. Wir ziehen damit wichtige ausländerrechtliche Konsequenzen aus den Anschlägen von Berlin und Ansbach.

Bleibt zu hoffen, dass auch Bremen endlich die Notwendigkeit erkennt, ausreisepflichtige Ausländer auch konsequent abzuschieben. Dies hat vor allem auch mit Fairness denjenigen gegenüber zu tun, die tatsächlich schutzbedürftig sind und hier Asyl finden.

Das Bremen noch Nachholbedarf hat, zeigen die letzten erfassten Zahlen von März 2017 ganz deutlich. 62 freiwillige Ausreisen, stehen 21 Abschiebungen gegenüber. Davon 18 in Bremerhaven und nur 3 in Bremen.