Koalitionsausschuss erzielt wichtige Einigungen

Während des gestrigen Koalitionsausschusses konnten CDU/ CSU und SPD sich in vielen wichtigen Punkten eine Einigung verständigen. Die Union hat sich besonders in den Bereichen Verbot von Kinderehen und härtere Strafen für Einbruchdiebstähle dafür eingesetzt, dass hier eine schnelle und vernünftige Lösung erzielt wird. Bis zur Bundestagswahl sind es noch 6 Monate und diese Zeit möchten wir als Union nutzen, um die Vorhaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen.

Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses sehen dabei wie folgt aus:

1. härtere Strafen für Einbruchdiebstähle: Künftig wird die Mindeststrafe für Einbrüche auf ein Jahr Haft angehoben. CDU und CSU hatten eine derartige Verschärfung schon lange gefordert, denn so wird verhindert, dass Verfahren rasch wieder eingestellt werden können.

2. Verbot von Kinderehen: Auch hier konnte sich die Union mit ihren Forderungen durchsetzen. Künftig sind alle Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig. Dies gilt auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Generell sollen Ehen erst im Alter von 18 Jahren geschlossen werden dürfen.

3. Sozialbetrug durch Asylbewerber: Hier war es wichtig, dass Sozialleistungsbetrug künftig schneller aufgedeckt werden kann. Deshalb haben sich Union und SPD darauf geeinigt, dass die Sozialbehörden künftig per Gesetz die Möglichkeit bekommen, auf Fingerabdrücke zuzugreifen, die im Datensystem der an den Asylverfahren beteiligten Behörden gespeichert sind.

4. Kürzung des Kindergeldes für EU-Ausländer: Hier haben sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits am Dienstag darauf geeinigt, dass es in dieser Legislaturperiode keinen Gesetzesentwurf mehr geben wird. Stattdessen  soll es ein Eckpunktepapier zur Anpassung des Kindergeldes an das Niveau des Heimatlandes geben, wenn die Kinder dort leben.

5. Extremismus-Abwehr: Die Koalition will 100 Millionen Euro mehr für ein Präventionsprogramm zur Abwehr extremistischer Aktivitäten ausgeben.

6. Transparenz von Entgeltstrukturen: Der Gesetzesentwurf von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wurde noch einmal abschließend beraten. Bereits am Donnerstag beschäftigt sich das Plenum des Deutschen Bundestags in der 2./3. Lesung abschließend mit dem Gesetz.

Die Bundesregierung hat hier gezeigt, dass sie bei den wichtigen Themen nach wie vor konstruktiv zusammenarbeiten kann. Zwar sind noch nicht alle Themen, beispielsweise die Begrenzung von Managergehältern, abschließend geklärt. Allerdings bin ich mir sicher, dass die Koalition auch hier noch bis zur Sommerpause eine Einigung erzielen kann.