Hornhues: Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz beschlossen

In 2./3. Lesung hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beschlossen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur verbesserten kompetenzorientierten Gesundheitsversorgung und stärkt Patienten und Leistungserbringer in gleichem Maße.

Mit dem am Donnerstag beschlossenen Gesetz verkündet die Bundestagsabgeordnete Bettina Hornhues erfreut: „Wir stärken die Patienten, verbessern die Situation der Therapeuten und schaffen eine qualitätsorientierte Hilfsmittelversorgung. Ich freue mich, dass das Gesetz beschlossen wurde und in Kürze in Kraft tritt.“

Hornhues bezieht sich dabei im Heilmittelbereich auf die Modellvorhaben zur Blankoverordnung und auf die Entkopplung der Grundlohnsumme. Erstere ermöglicht den Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen ihre Patienten intensiver zu behandeln. „Zukünftig darf der Therapeut selbst, unter bestimmten Voraussetzungen, über Art und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen“, sagt Hornhues. Auch die Vergütungssituation der Therapeuten soll verbessert werden. „Sie leisten einen sehr wertvollen Beitrag in der Gesundheitsversorgung und verdienen eine leistungsgerechte Entlohnung“, appelliert die CDU-Bundestagsabgeordnete. Wichtig ist dieser Punkt auch, um junge Menschen für den Beruf des Therapeuten zu begeistern.

Der zweite wichtige Bereich des Gesetzes betrifft die Verbesserungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln: neben der Einrichtung von Standards in Produkt- und Dienstleistungsqualität, ist es insbesondere die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses, die heraussticht. Sowohl die Verfahrensordnung zur Aufnahme neuer Hilfsmittel, als auch die Fortschreibung bereits enthaltener Produkte werden zukünftig regelmäßig aktualisiert und verbessert. So wird sichergestellt, dass auch innovative Produkte den Weg ins Hilfsmittelverzeichnis finden, der Patient umfassend über die Produkte informiert wird und eine Auswahlmöglichkeit hat. Die Versorgung chronischer Wunden steht den Patienten auch weiterhin zur Verfügung, zusätzliche Behandlungsmethoden können über die Kassen abgerechnet werden.

Als Berichterstatterin für den Bereich Mutterschutz freut es mich insbesondere auch, dass im Rahmen des HHVG der Mutterschutz für Selbstständige verbessert wird: selbstständige Frauen, die zugleich privat krankenversichert sind, können sich künftig während der gesetzlichen Mutterschutzfristen absichern und Mutterschaftsleistungen in Höhe des Krankengeldes erhalten. Private Krankenversicherungen können nun Tarife gestalten, die schwangeren Selbstständigen endlich eine finanzielle Absicherung für die Zeit sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung ermöglichen. Diese Änderung war längst überfällig und ist ein wichtiger Schritt für selbstständige Frauen.