Mutterschutzrecht zeitgemäß und transparent

Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts verabschieden. Dazu erklären der familien- und frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und die zuständige Berichterstatterin, Bettina Hornhues:

Marcus Weinberg: „Nach langen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben wir unser Ziel erreicht. Damit ist der Weg frei, das Mutterschutz, dass 1952 in Kraft getreten ist, an die Lebenswirklichkeit anzupassen. Während seinerzeit beispielsweise noch eine Kündigung von Hausangestellten und Tagesmädchen nach dem 5. Schwangerschaftsmonat ausdrücklich erlaubt war, weil es dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden konnte, eine schwangere Hausgehilfin zu behalten, so erweitern wir heute den mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz auf Frauen, die gerade eine Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche erlitten haben. Der Union war es besonders wichtig, dass während der parlamentarischen Beratungen sowohl die Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung der Frau als auch der Leitgedanke -so viel Mutterschutz wie notwendig - nicht aus den Augen verloren werden. Die Union konnte viele Forderungen der SPD, die genau diese Anliegen verhindert und stattdessen Einstellungshemmnisse durch Überregulierungen befördert hätten, erfolgreich abwehren. Denn keiner Frau ist damit gedient, wenn sie aus übertriebener Vorsicht unter eine Schutzglocke – das Beschäftigungsverbot - gedrängt wird, obwohl mithilfe ausreichender Schutzmaßnahmen durchaus eine weitere Beschäftigung möglich wäre. Wir müssen die Lebenswirklichkeit endlich wahrnehmen, dass in der heutigen Zeit die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Beruf zur Normalität gehört. Wichtig war CDU/CSU auch, dass das Gesetz grundsätzlich erst am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. So lassen wir genug Luft, damit das Bundesfamilienministerium den Vollzugsbehörden und Arbeitgebern Empfehlungen zur Umsetzung insbesondere zum neu eingeführten Gefährdungsbegriff „unverantwortbare Gefährdung“ zur Verfügung stellt. Denn keinesfalls dürfen wir Vollzugsbehörden und Arbeitgeber mit Inkrafttreten des Gesetzes im luftleeren Raum stehen lassen.“ 

Bettina Hornhues: „CDU/CSU begrüßen den zwischen den Koalitionsfraktionen gefundenen Kompromiss zur Änderung des Mutterschutzgesetzes. Wir schaffen damit ein zeitgemäßes Gesetz. Für uns als CDU/CSU standen während der Gesetzesberatungen immer zwei Dinge im Vordergrund:
Erstens: der Schutz der Schwangeren und der des ungeborenen Lebens stehen an erster Stelle. Zweitens: das Mutterschutzgesetz ist ein Gesetz für die Praxis. Das heißt es muss verständlich und anwenderfreundlich sowohl für die betroffenen Frauen, als auch für ihre Arbeitgeber sein. Darum haben wir uns während der Gesetzesberatung dafür eingesetzt, Bürokratie abzubauen und Rechtssicherheit zu schaffen. Besonders wichtig ist der Union, dass wir Frauen, die Kinder mit Behinderungen zur Welt bringen, künftig durch eine verlängerte Schutzfrist nach der Geburt von acht auf 12 Wochen noch stärker unterstützen. Diese und sie Neuregelung zum mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt werden bereits einem Tag nach der Verkündung des Mutterschutzgesetzes in Kraft treten.“