Geändertes Fracking-Gesetz schafft notwendigen Rechtsrahmen

CDU-Bundestagsabgeordnete Bettina Hornhues stimmt Änderung des Gesetzes zur Fracking-Technologie zu

Die Bremer Bundestagsabgeordnete Bettina Hornhues (CDU) hat am Freitag, 24.06.2016, dem geänderten Gesetzesentwurf zugestimmt – ein Verbotsgesetz zum unkonventionellen Fracking. „Es wurde höchste Zeit, dass wir ein Gesetz zum Fracking verabschieden. Die neuen Regelungen räumen dem Trinkwasser- und Gesundheitsschutz einen klaren Vorrang ein und schaffen eine Beweislastumkehr bei Schäden, zum Beispiel aus Erdbeben verursacht durch Fracking“, erklärt Hornhues.

Vor einem Jahr hatten Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks bereits einen ersten Gesetzesentwurf zum Fracking im Bundestag eingebracht, allerdings beinhaltete dieser viele kritikwürdige Punkte und war in dieser Form nicht zustimmungswürdig. Die Abgeordnete Hornhues macht dazu deutlich: „Der damalige Gesetzesentwurf war überaus lückenhaft. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen waren nicht ausreichend. Mit der jetzigen Version haben wir den Weg frei gemacht für einen neuen und strengeren Rechtsrahmen. Dank einer Arbeitsgruppe aus Abgeordneten der CDU/CSU- Bundestagsfraktion konnten wichtige Änderungsanträge mit in das Gesetz eingebracht werden.  Das neue Gesetz trägt eindeutig die Handschrift der Union. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgruppe und ihrem Vorsitzenden Andreas Mattfeldt für die tolle Arbeit.“

Weitere Maßnahmen des neuen Gesetzes sind unter anderem das Verbot von Fracking jeglicher Art in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Nationalsparks und Naturschutzgebieten. Auch das Verpressen von Lagerstättenwasser in Trinkwasserschutzgebieten ist künftig verboten. Außerdem werden Förderunternehmen verpflichtet, betroffene Gebiete und Gewässer zu überwachen, Veränderungen müssen unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet werden.

Das Gesetz sieht auch vor, dass für die Erforschung von Erdgasförderungen in Zukunft nur noch vier Probebohrungen erlaubt sind. Die betroffenen Bundesländer müssen diese jeweils genehmigen. Des Weiteren wird jeder Einsatz von Fracking-Technologie strengen Umweltverträglichkeitsprüfungen unterzogen. Für die Region Bremen sind diese strengen Umweltstandards ein wichtiges Regelungswerk. „Ohne diese Regelungen hätten viele Unternehmen in Niedersachsen in den nächsten Wochen Anträge auf Bohrgenehmigungen gestellt, die Ankündigungen dazu gab es ja schon. Das hätte auch negative Auswirkungen auf Bremen haben können. Deshalb ist es begrüßenswert, dass wir mit der Gesetzesänderung eine überregionale Lösung gefunden haben“, stellt Hornhues klar.