Gleiche Bezahlung von Männern und Frauen bei gleichwertiger Arbeit

Heute haben wir im Plenum des Deutschen Bundestages in 1. Lesung über das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen debattiert. Das Verbot der Lohndiskriminierung muss zügig durchgesetzt werden, denn Frauen dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts weniger verdienen als Männer, wenn sie die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten. Bislang fehlt aber ein Instrument, diese eigentlich klare Vorgabe in der Praxis erfolgreich durchsetzen zu können.

 

Seit rund 10 Jahren weist die Equal-Pay Day Kampagnejedes Jahr auf ein Problem hin, welches mittlerweile immer mehr Frauen betrifft: Die Bruttostundenlöhne von Frauen sind immer noch um 21 Prozent niedriger als die von Männern. Diese sogenannte Lohnlücke erschwert vielen Frauen unter anderem die Karrierechancen. Mit dem neuen Gesetzesvorhaben leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Lohnlücke. Die größere Transparenz bei Entgeltregelungen lässt mittelbare, verdeckte Benachteiligungen erkennen und fördert so auch deren Beseitigung. Dies begünstigt insgesamt eine diskriminierungsfreie Bewertung von Fähigkeiten und Kompetenzen, individuelle Gehaltsverhandlungen auf Augenhöhe sowie eine offene, wertschätzende Unternehmenskultur.

Dabei sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:

1.      die Definition wesentlicher Grundsätze und Begriffe zum Gebot der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit

2.      die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruchs für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten bei gleichzeitiger Stärkung des Betriebsrates bei der Wahrnehmung des Auskunftsanspruchs

3.      die Aufforderung an private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen, sowie

4.      die Einführung einer Berichtspflicht zur Gleichberechtigung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für Unternehmen mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten, soweit diese nach dem Handelsgesetzbuch lageberichtspflichtig sind.

 

Natürlich ist die Entgeltgleichheit nicht von heute auf morgen zu erreichen, sondern es handelt sich vielmehr um einen langjährigen Prozess. Allerdings haben wir mit diesem Gesetz einen weiteren wichtigen Schritt im Hinblick auf die Gleichberechtigung in der Arbeitswelt gemacht.