Traditionsschiffe müssen erhalten bleiben

In Deutschland existieren zurzeit etwa 100 erfasste Traditionsschiffe. Diese sind alle von der geplante neue Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe betroffen. Auch in Bremerhaven und Bremen würden diese neuen Maßstäbe auf einige Schiffe zutreffen. Ein aktueller Sachstand zeigt, dass das Bundesverkehrsministerium bereit ist, den Traditionsschiffern entgegenzukommen. Denn trotz einer neuen Sicherheitsrichtlinie müssen die Traditionsschiffe erhalten bleiben.

 Nach mehrjähriger Diskussion mit den betroffenen Verbänden, den Ländern und mit den Berichterstattern der Bundestagsfraktionen hat das Bundesverkehrsministerium im November 2016 einen Verordnungsentwurf mit den überarbeiteten Sicherheitsanforderungen an den Bau und die Ausrüstung von Traditionsschiffen vorgelegt. Konkret geht es bei der geplanten neuen Sicherheitsrichtlinie darum, dass Traditionsschiffe die Sicherheitsanforderungen, die an Fahrgastschiffe gestellt werden, bauartig häufig nicht einhalten können. Aus diesem Grund soll die bestehende Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe aus dem Jahr 2000 überarbeitet werden.

Allerdings existieren nur wenige wirklich historische, original erhaltene Schiffe, sodass ein häufiger Streitpunkt darin liegt, inwiefern Traditionsschiffe als historisch zu gelten haben. Außerdem dürfen diese Schiffe nach der derzeit geltenden Sicherheitsrichtlinie ausschließlich zu ideellen Zwecken betrieben werden. Das heißt, mit ihnen darf kein Gewinn erzielt und es dürfen nach Auslegung durch die Rechtsprechung auch keine Entgelte für die Mitnahme erhoben werden. Dies erschwert die Erhaltung und den Betrieb von Traditionsschiffen erheblich.  Dabei muss auch beachtet werden, dass es unerlässlich ist, dass auch auf Traditionsschiffen ein angemessenes Sicherheitsniveau gilt, da häufig Fahrgäste, Schulklassen und Jugendliche befördert werden.  

Unter diesen Gesichtspunkten wurde der erste Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur stark diskutiert und viele Betreiber und Verbände, auch aus Bremerhaven und Bremen, haben gegenüber dem Ministerium kritisch Stellung bezogen. Seit November 2016 gibt es nun einen überarbeiteten Entwurf. So wurden z.B. die Brandschutzauflagen erleichtert und die absolute Feststellung von Süllhöhen gestrichen. Außerdem muss bei Erneuerungsanträgen die Historizität nicht erneut belegt werden. Dieser Kompromiss stellt eine vernünftige Regelung zwischen den Interessen der Traditionsschifffahrt und den Sicherheitserfordernissen für Passagiere und Besatzung dar. Denn Traditionsschiffe prägen vielerorts das historische Stadtbild und ihr Erhalt darf nicht durch neue Verordnungen erschwert werden.

Eine aktuelle Anfrage meinerseits hat aber ergeben, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium scheinbar mit dem gefunden Kompromiss nicht anfreunden kann und diesen wohl schon abgelehnt hat. Die weiteren Verhandlungen müssen aber dennoch das Ziel haben den vorgelegten Entwurf zeitnahe durch das Bundeskabinett zu bringen, umso den Gesetzesprozess voranzutreiben.